Autofinanzierungslexikon

In diesem Lexikon finden Sie eine Fülle von Fachbegriffen aus dem Bereich Autofinanzierung. Über die nachfolgende Buchstabenzeile (Alphabet) können Sie durch das Lexikon navigieren. Der Beschreibungstext kann weitere Begriffe aus der Autofinanzierung enthalten, die ebenfalls verlinkt sind. So können Sie Ihr Wissen schnell und unkompliziert vervollständigen.

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Laufleistung
Laufzeit
Leasing
Leasinggeber
Leasingnehmer
Leasingraten
Leasingsonderzahlung
Legitimationsprüfung
Liquidität
LS

Leasing

Unter Leasing wird die zeitlich begrenzte Gebrauchsüberlassung von Wirtschaftsgütern (hier: Fahrzeuge) gegen Entgelt verstanden. Die Leasinggesellschaft (Leasinggeber) verpflichtet sich gegenüber Ihrem Kunden (Leasingnehmer), ihm einen Mietgegenstand für einen festgelegten Zeitraum zu überlassen. Der Leasinggeber bleibt Eigentümer des Leasinggegenstandes und der Leasingnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Leasingraten zu entrichten und darf den Mietgegenstand (z.B. Fahrzeug) nutzen. Am Ende der Laufzeit gibt er das Fahrzeug zurück.



Das Lexikon der Autofinanzierung wurde mit freundlicher Unterstützung der Dr. Klein & Co. AG erstellt.