Autofinanzierungslexikon

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Verbraucherkreditgesetz
Vollamortisation
Vollauszahlung
Vorführfahrzeug
Vorfälligkeitsentschädigung
Vorzeitige Rückzahlung / Sonderzahlung

Vorzeitige Rückzahlung / Sonderzahlung

Erfüllt der Kreditnehmer vorzeitig seine Verpflichtungen aus einem Kreditvertrag, spricht man auch von einer vorzeitigen Kredittilgung. Gesetzlich ist diese in § 14 Verbraucherkreditgesetz geregelt. Eine vorzeitige Tilgung /Rückzahlung bietet die Möglichkeit, einen Ratenkredit nicht erst mit dem Ablauf der letzten Rate zurückzuführen. Sondern bereits zu einem früherem Zeitpunkt. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung müssen die Zinsen und die sonstigen laufzeitabhängigen Kosten dem Kreditnehmer anteilsmäßig zurückbezahlt werden bzw. kostenmindernd angerechnet werden. Sie können auch während der vereinbarten Laufzeit Teilbeträge zurückzahlen. In diesen Fällen bleibt die monatliche Rate gleich und es verkürzt sich die Laufzeit. Als Finanzierungskunde hat man die Möglichkeit, die Vertragslaufzeit zu verkürzen oder auch zu verlängern (Ratenverlängerung) bzw. das Darlehen unter Einhaltung der Kündigungsfristen vorzeitig zu beenden. Während der vereinbarten Zinsfestschreibungszeit/Darlehenslaufzeit können Sie aufgrund der gesetzlichen Regelungen das Darlehen nach frühestens 3 Monaten mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen und den ausstehenden Kreditbetrag zurückzahlen.



Das Lexikon der Autofinanzierung wurde mit freundlicher Unterstützung der Dr. Klein & Co. AG erstellt.