Baufinanzierungslexikon
In diesem Lexikon finden Sie eine Fülle von Fachbegriffen aus dem Bereich Baufinanzierung. Über die nachfolgende Buchstabenzeile (Alphabet) können Sie durch das Lexikon navigieren. Der Beschreibungstext kann weitere Begriffe aus der Baufinanzierung enthalten, die ebenfalls verlinkt sind. So können Sie Ihr Wissen schnell und unkompliziert vervollständigen.
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Abgeld
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Ablösung
Abnahmeverpflichtung
Abschreibung
Abschreibung-degressive
Abschreibung-lineare
Absetzung für Abnutzung (AfA)
Abteilung I - III des Grundbuches
Abtretung
Abzahlungsdarlehen
AfA
Agio
Alleineigentum
Allgemeine Darlehensbedingungen
Amortisation
Amtlicher Lageplan
Anderkonto
Anfänglicher effektiver Jahreszins
Annahmeerklärung
Annuität
Annuitätendarlehen
Anpassungstermin
Anschaffungskosten
Anschlußfinanzierung
Aufgeld
Auflassung
Auflassungsvormerkung
Aufteilungsplan
Aufwendungsdarlehen/-zuschüsse
Ausbauhaus
Ausfallbürgschaft
Auszahlung
Auszahlungskurs
Auszahlungsvoraussetzungen
Autobanken
Außenanlagen
Aval
Avalgebühr
Abschreibung-lineare
Absetzung in jährlich gleichbleibenden Beträgen. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten werden gleichmäßig auf die gewöhnliche Nutzungsdauer verteilt.
Gebäude, die nach dem 31.12.1924 fertiggestellt wurden, können mit 2 % jährlich (d.h. Nutzungsdauer 50 Jahre) der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt werden.
Gebäude, die vor dem 01.01.1925 fertiggestellt wurden, können mit 2,5 % jährlich (d.h. Nutzungsdauer 40 Jahre) der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt werden.
Gebäude, die zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht Wohnzwecken dienen und für die ein Bauantrag nach dem 31.03.1985 gestellt wurde (= Wirtschaftsgebäude), werden über 25 Jahre mit 4 % jährlich abgeschrieben, vgl. § 7 IV Nr. 1 EStG.
Bei kürzerer Nutzungsdauer kann die der tatsächlichen Nutzungsdauer entsprechende AfA vorgenommen werden. (§ 7 IV 2 EStG)
Das Lexikon der Baufinanzierung wurde mit freundlicher Unterstützung der Dr. Klein & Co. AG erstellt.