Baufinanzierungslexikon
In diesem Lexikon finden Sie eine Fülle von Fachbegriffen aus dem Bereich Baufinanzierung. Über die nachfolgende Buchstabenzeile (Alphabet) können Sie durch das Lexikon navigieren. Der Beschreibungstext kann weitere Begriffe aus der Baufinanzierung enthalten, die ebenfalls verlinkt sind. So können Sie Ihr Wissen schnell und unkompliziert vervollständigen.
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
b.a.w.-Konditionen
Back Office
Bank
Banken
Bankfeiertage
Bankvorausdarlehen
Bauantrag
Bauanzeige
Baubeschreibung
Baudarlehen
Baudarlehn
Bauerwartungsland
Baufortschritt
Bauförderung
Bauförderung des Staates
Baugenehmigung
Baugrenze
Bauherr
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Baujahr
Baukindergeld
Baukosten
Baulast
Baumängel
Baunebenkosten
Bauordnung
Bauschein
Bauspardarlehen
Bausparguthaben
Bausparsumme
Bauspartarif
Bausparvertrag
Bauträger
Bauträgermodell
Bauwert
Bauwesenversicherung
Bauzwischenfinanzierung
Bearbeitungsgebühr/-entgelt
Bearbeitungsgebühren
Bebauungsplan
Bedingungen
Bedingungsanpassung
Belastung
Beleihungsauslauf
Beleihungsgrenze
Beleihungsobjekt
Beleihungsvertrag
Beleihungswert
Bereitstellungszinsen
Betriebskosten
Beurkundung
Beurkundungspflicht
Bewirtschaftungskosten
Bezugsfertigkeit
Bodenwert
Bonität
Brandversicherung
Briefgrundschuld
Bruchteilseigentum
Bruttokaltmiete
BSV
Buchgrundschuld
Budgetrechnung
Bürgschaft
Bürgschaftsgebühr
Bauantrag
Der Bauantrag ist schriftlich mit allen für seine Bearbeitung sowie für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) in ausreichender Zahl bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
- Der Bauantragsvordruck muß vom Bauherrn und vom vorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Architekt, Ingenieur) unterschrieben sein.
- Der Entwurfsverfasser muß eine Haftpflichtversicherung nachweisen.
Es muß ein Lageplan im Maßstab 1:500 mit Berechnung der Grund- und Geschoßfläche beigefügt sein.
- Die Bauzeichnungen (Grundriß-, Ansichts- und Schnittzeichnungen) müssen im Maßstab 1:100 angelegt sein.
- Die Berechnung des Bruttorauminhaltes nach DIN 277, Teil 1 (Ausgabe 1987) sowie Angaben zur Hochbaustatistik müssen beigelegt sein.
- Der Standsicherheits-, Wärme- und Schallschutznachweis ist vorzulegen (im vereinfachten Genehmigungsverfahren erst bei Baubeginn zusammen mit dem Nachweis der ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung des Fachplaners.
Das Lexikon der Baufinanzierung wurde mit freundlicher Unterstützung der Dr. Klein & Co. AG erstellt.