Baufinanzierungslexikon
In diesem Lexikon finden Sie eine Fülle von Fachbegriffen aus dem Bereich Baufinanzierung. Über die nachfolgende Buchstabenzeile (Alphabet) können Sie durch das Lexikon navigieren. Der Beschreibungstext kann weitere Begriffe aus der Baufinanzierung enthalten, die ebenfalls verlinkt sind. So können Sie Ihr Wissen schnell und unkompliziert vervollständigen.
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
eff
Effektivzins
Effektivzinssatz
Eigenheimzulage
Eigenkapital
Eigenkapitalersatz
Eigenleistungen
Eigenmittel
Eigennutzung
Eigentumswohnung
Eigentümergrundschuld
Einheitswert
Einkommensnachweise
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Einliegerwohnung
Einrede der Vorausklage
Erbauszahlung
Erbbaurecht
Erbbauzins
Erschließung
Erschließungskosten
Ertragswert
Erwerberkosten
EURIBOR
Eigenheimzulage
Seit dem 01.01.1996 fördert der Staat die Bildung von Wohneingentum durch die Gewährung einer Eigenheimzulage auf Basis des Eigenheimzulagegesetzes. Die Eigenheimzulage ersetzt den früheren § 10e EStG. Die Förderung erfolgt nun nicht mehr in Form einer Steuervergünstigung, sondern als echte Zulage, die das Finanzamt an alle Eigenheimerwerber innerhalb bestimmter Einkommensgrenze über acht Jahre in einer bestimmten Höhe auszahlt. Der staatliche Zuschuß besteht aus den Komponenten Grundförderung, Baukinderzulage und Anreizen für ökologische Baumaßnahmen. Vor dem Einzug angefallene Aufwendungen (Vorkosten) können darüber hinaus in begrenzter Höhe steuerlich wie Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bestimmte Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden. Die Förderung können Sie nach dem Einzug bei Ihrem Wohnfinanzamt beantragen. Sobald Ihr Antrag bewilligt wurde, wird Ihr jährlicher Förderbetrag automatisch am 15. März eines jeden Jahres auf Ihr Konto überwiesen. Die Gutschrift für das erste Jahr erhalten Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Förderbescheids.
Die Grundförderung beträgt z.Z. EUR 1250 für Bestandsobjekte und Neubauten. Die Baukinderzulage wird in Höhe von EUR 800
für jedes zum Haushalt gehörende Kind gezahlt.
Bitte erfragen Sie die aktuelle Information bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Das Lexikon der Baufinanzierung wurde mit freundlicher Unterstützung der Dr. Klein & Co. AG erstellt.