Baufinanzierungslexikon

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Rahmenzins
Rangattest
Rangbescheinigung
Rangstelle
Rate
Ratenverzug
Realkredit
Realkreditinstitut
Realkreditinstitute
Referenzkonto
Refinanzierung
Reinertrag
Renovierung
Rentenschuld
Restschuld
Risikolebensversicherung
Rohertrag
Rückgewähransprüche
Rücktritt
Rückzahlung

Rücktritt

Der Rücktritt vom Darlehensvertrag ist eine einseitige Erklärung eines Vertragspartners zur Aufhebung des noch nicht ausgezahlten Darlehensvertrages. Ein Rücktritt erfolgt seitens des Darlehensgebers, wenn die Auszahlungsvoraussetzungen innerhalb der Abnahmefrist nicht erfüllt werden oder nachträglich Informationen bekannt werden, die eine Kreditauszahlung nicht mehr rechtfertigen. Von Seiten des Darlehensnehmers können vielfältige Dinge zu einem Rücktritt von einem Darlehensvertrag führen (z.B. Nichtzustandekommen des Kaufvertrages). Unter Umständen steht bei einem Rücktritt vom Darlehensvertrag durch den Darlehensnehmer dem Darlehensgeber eine Nichtabnahmeentschädigung zu.



Das Lexikon der Baufinanzierung wurde mit freundlicher Unterstützung der Dr. Klein & Co. AG erstellt.