Konsumfinanzierungslexikon

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eff
Effektivzins
Effektivzinssatz
Einkommensnachweise
Einrede der Vorausklage

Eigentum

Gemäß § 903 BGB: Eigentümer ist derjenige, der alle Rechte an dem Gut hält. Finanzierung: Der Darlehensnehmer ist Eigentümer. Der Eigentumsvorbehalt der Bank an dem finanzierten Fahrzeug erlischt erst nach Bezahlung der letzten Rate. Leasing: Eigentümerin am Fahrzeug ist die Leasinggesellschaft.



Das Lexikon der Konsumfinanzierung wurde mit freundlicher Unterstützung der Dr. Klein & Co. AG erstellt.