Konsumfinanzierungslexikon
In diesem Lexikon finden Sie eine Fülle von Fachbegriffen aus dem Bereich Konsumfinanzierung. Über die nachfolgende Buchstabenzeile (Alphabet) können Sie durch das Lexikon navigieren. Der Beschreibungstext kann weitere Begriffe aus der Konsumfinanzierung enthalten, die ebenfalls verlinkt sind. So können Sie Ihr Wissen schnell und unkompliziert vervollständigen.
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Der Kreditnehmer hat das Recht, jederzeit seine Verbindlichkeiten aus der Kreditverpflichtung zu erfüllen. Zinsen und sonstige laufzeitabhängige Kosten kann der Kreditgeber jedoch für die ersten 9 Monate der ursprünglich vorgesehenen Laufzeit auch dann verlangen, wenn der Verbraucher seine Verbindlichkeiten vor Ablauf dieses Zeitraumes erfüllt (§ 14 VerbKrG).
Das Lexikon der Konsumfinanzierung wurde mit freundlicher Unterstützung der Dr. Klein & Co. AG erstellt.